Nicht selten schließen Parteien neben dem eigentlichen Vertrag (Praxisübernahmevertrag, Berufsausübungsgemeinschaftsvertrag, etc) auch eine Schiedsvereinbarung ab. Im Fall einer streitigen Auseinandersetzung über den Vertrag ist dann genau zu prüfen, welcher Rechtsweg einzuschlagen ist.

Das OLG Stuttgart hatte folgenden Fall zu entscheiden: Eine Psychotherapeutin verkaufte ihre vertragspsychotherapeutische Praxis an einen Psychotherapeuten, der sich mit ihr über den Kaufpreis geeinigt und sich im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens gegen mehrere Mitbewerber durchgesetzt hatte. Nachdem er seine Zulassung erhalten hatte und diese bestandskräftig wurde, verlangte er eine Minderung des Kaufpreises mit dem Argument, der Kaufpreis sei erhöht und liege weit über dem Verkehrswert. Die Verkäuferin verwies auf die Gültigkeit des von beiden Seiten unterschriebenen Vertrages sowie auf die Schiedsvereinbarung, wonach eine Schiedsrichterbestellung über den Präsidenten der Landesärztekammer zu erfolgen habe. Gleichwohl rief der Käufer das OLG Stuttgart an mit der Bitte um eine Schiedsrichterbestellung.

Das OLG Stuttgart hat die Klage abgewiesen und zutreffend ausgeführt, dass eine gerichtliche Schiedsrichterbestellung nach der Schiedsvereinbarung nur für den Fall zulässig ist, wenn das nach der Schiedsvereinbarung vereinbarte Verfahren erfolglos geblieben ist. Nach der Schiedsvereinbarung war vorgesehen, dass eine Benennung durch den Präsidenten der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer erfolgen sollte, wenn sich die Parteien nicht auf einen Schiedsrichter einigen konnten. Der Kläger hatte aber ohne jeden Versuch, eine solche Bennenung durch den Präsidenten der Landespychotherapeutenkammer herbeizuführen, sogleich Klage erhoben. Seiner Auslegung der Schiedsvereinbarung, wonach es den streitenden Parteien durch das Wort "kann" freigestellt sei, wen sie um Bennenung des Schiedsrichters bitten, folgte das OLG Stuttgart zu Recht nicht.

OLG Stuttgart, Urteil v. 02.03.2011 - 1 SchH 3/10 -

Mitgeteilt von Dr. jur. Joachim B. Steck
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht



Modifizierte Ertragswertmethode geeignet / Klage gegen RLV-Zuweisungsbescheide?

Sitemap