Die Kanzlei

Die Kanzlei wurde 1997 durch die beiden Anwälte Jutta Klammt-Asprion & Dr. jur. Joachim B. Steck in Stuttgart gegründet. Seit 2002 sind wir in Tübingen niedergelassen, seit 2009 auch in Jockgrim/Pfalz mit einer Zweigstelle. Die Kanzlei ist von Anfang an vollständig auf Arztrecht und Medizinrecht spezialisiert. Beide Anwälte sind Fachanwälte für Medizinrecht und ausschließlich in diesem Bereich tätig. Wir betreuen und vertreten bundesweit insbesondere Ärzte, Psychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren, Kliniken, Berufsverbände und sonstige Institutionen aus dem Bereich des Gesundheitswesens. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Vertragsarztrecht. Hier geht es oft um Zulassungen oder die Gestaltung von Verträgen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten selbstverständlich auch vor den Zulassungsgremien und bei Gericht. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das vertragsärztliche Honorarsystem und Vergütungsrecht.

Wir legen Wert auf eine persönliche und individuelle Beratung und Betreuung unserer Mandanten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, falls Sie einen persönlichen Besprechungstermin wünschen.




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